Satzung Red Bavaria Tuttlingen ´12

 

§ 1 Name / Sitz /Rechtsform

Der Fanclub wird mit dem Namen “Red Bavaria Tuttlingen´12” geführt. Gründungsdatum ist der 12.Dezember 2012. Der Fanclub hat seinen Sitz in 78532 Tuttlingen, Neuhauserstr. 84.

 

§ 2 Zweck des Fanclubs

Der Fanclub und seine Mitglieder unterstützen den FC Bayern München bei Spielen und Veranstaltungen. Der Fanclub ist politisch, konfessionell und kulturell neutral und distanziert sich von jeglicher Art von Gewalt.

 

§ 3 Vereinsvermögen

Mittel des Clubs dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Clubs. Es dürfen auch keine Personen durch Ausgaben, die dem Clubs fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei Auflösung oder Beendigung der Mitgliedschaft steht den Mitgliedern kein Anspruch auf das Vereinsvermögen zu.

 

§ 4 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr ( 1.1. – 31.12. )

 

§ 5 Mitgliedschaft /Aufnahme

Mitglied des Vereins kann jede Person ab Geburt werden. Durch eine Mitgliedschaft entstehen keinerlei Nachteile oder Verantwortungen. Daher ist für Mitglieder unter 18 Jahren keine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Namen und Adressen werden dem FC Bayern München zur Registrierung übermittelt. Mit dem Eintritt erkennt jedes Mitglied die Satzung und Regeln des Fanclubs an.

Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds, durch einen freiwilligen Austritt oder durch Ausschluss nach Verfehlungen!  

Die Entscheidung über den Aufnahmeantrag ist dem Antragsteller schriftlich zu Kenntnis zu bringen. Bei Ablehung eines Aufnahegesuchs besteht keine Verpflichtung zur Bekanntgabe der Gründe.

 

§ 6 Haftung

Der Fanclub haftet nicht für seine Mitglieder und deren Verhalten. Jedes Mitglied sollte im Besitz einer privaten Haftpflichtversicherung sein. 

 

§ 7 Anmeldung, Teilnahme und Erstattung von Veranstaltungen/ Ausfahrten 

Bestellte Fahrten & Karten können aus organisatorischen Gründen nicht storniert werden.

Anmeldung, Teilnahme und Erstattung von Veranstaltungen oder Ausfahrten

Die Anmeldung bei einer Ausfahrt ist generell immer verbindlich. Der Teilnehmer ist dabei verpflichtet die gebuchte Veranstaltung innerhalb von zwei Wochen nach Anmeldung zu bezahlen. Sollte eine Teilnahme aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich sein, so trägt der Käufer die Kosten und es erfolgt keine Erstattung seitens des Fanclubs. Zudem ist die Weitergabe der Tickets an dritte Personen strengstens verboten und führt zum fristlosen Ausschluss aus dem Fanclub.

 

§ 8 Verwaltung

Alle Angelegenheiten des Fanclubs werden ausschließlich durch die Vorstandschaft verwaltet.

 

§ 9 Vorstandschaft 

Die Vorstandschaft bilden  

  • 1. Vorstand,: Jerome Hilpold
  • 2. Vorstand: Frederik Stender
  • Kassierer: Sascha Staiger

 

Aufgaben der Vorstandschaft

Vertretung des Fanclubs nach außen, Planung von Fahrten, Aktivitäten, Veranstaltungen und Feiern, Öffentlichkeitsarbeit und Information der Mitglieder, Bestellung und Verteilung von Eintrittskarten, Fanartikeln und Fanclubartikeln, Abstimmung über Ausschluss eines Mitglieds, Verwaltung der Mitglieder 

 

§ 10 Mitgliedsbeiträge

Der Verein erhebt von seinen Mitgliedern keinerlei Beiträge.

 

§ 11 Rechnungs- und Kassenprüfung 

Den Kassenprüfern obliegt laufende Prüfung der Kasse und der Buchführung des Clubs. Sie haben das Recht und die Pflicht, die Bücher sämtlicher Abteilungen zu prüfen. Beanstandungen können sich nur auf die Richtigkeit der Belege und Buchungen erstrecken, nicht aber auf die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der vom Präsidium genehmigten Ausgaben. Die Tätigkeit ist streng vertraulich. Verstöße werden durch das Präsidium geahndet.

 

§ 12 Vereinsordnung 

Durch das Präsidium wird eine Geschäftsordnung beschlossen.

 

§ 13 Auflösung des Fanclubs

Die Auflösung kann nur einstimmig vom Vorstand beschlossen werden. Ist die Auflösung beschlossen, werden alle Mitglieder hierüber informiert.

 

§ 14 Änderung der Satzung

Die Satzung kann mit Beschluss der einfachen Mehrheit der Vorstandschaft (bei Gleichstand entscheidet der Vorsitzende) geändert werden. Die Änderungen müssen den Mitgliedern auf unserer Homepage, www.rbt12.de,  zugänglich gemacht werden.

 

§ 15 Unwirksamkeit von Teilen der Satzung

Bei Unwirksamkeit von Teilen der in der Satzung enthaltenen Bestimmungen bleibt der übrige Teil der Satzung voll wirksam.

 

§ 16 Fanclubkonto

Der Fanclub unterhält ein Konto. Die Bankverbindung lautet:

  • Kontoinhaber: Red Bavaria Tuttlingen´12
  • Bank: Kreissparkasse Tuttlingen
  • IBAN: DE35643500700008588263

 

§ 17 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 12.12.2012 in Kraft